AGB | Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Floeth Electronic GmbH

Egart 1; 86920 Denklingen

1). Allgemeines; Geltungsbereich

 1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich und in schriftlicher Form ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den vorbehaltlos ausführen.

1.2 Bestellungen werden für uns bindend durch unsere schriftliche Bestätigung.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich festzuhalten. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages kennen wir nicht an.

1.4 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB.

1.5 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2). Angebot; Angebotsunterlagen; Bestellung

 2.1 Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt für alle Unterlagen, auch solche die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es unserer schriftlichen Einwilligung.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

2.4 Alle in unseren Auftragsbestätigungen enthaltenen Daten sind vom Kunden sofort nach erhalt nachzuprüfen und sind für die Ausführung des der Bestellung verbindlich, wenn sie nicht unverzüglich schriftlich beanstandet werden.

2.5 Unwesentliche, durch technischen Fortschritt oder durch gesetzliche Verordnung  bedingte Änderungen/Abweichungen unserer Produkte gegenüber unserer Datenblätter, Konstruktion und Ausführung betreffend, bleiben vorbehalten.

2.6 Wir behalten uns vor Teillieferungen zu tätige.

2.7 Jede Teillieferung und  -leistung gilt als besonders abzurechnendes Geschäft.

2.8 Der Kunde/Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschriften.

3). Lieferung

3.1 Die in unseren Bestellungsbestätigungen aufgeführten Lieferfristen sind ohne       ausdrückliche schriftliche Vereinbarung stets nur als annähernd zu betrachten.

3.2 Der beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die vollständige Abklährung aller technischen Fragen voraus.

3.3 Höhere Gewalt und/oder Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streiks, Betriebsstörungen, Aussperrungen, Revolution, behördliche Verfügungen, Feuer, Witterungsverhältnisse, Verkehrsstörungen, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Verzögerungen in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg, Nuklearkatastrophen,hoheitliche Anordnungen etc.) die Kaufsache/Leistung zum vereinbarten Termin zu liefern, berechtigt uns , die Lieferung  oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3.4 Der Kunde/Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Kunde/Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt , Ersatz des hieraus entstandenen Schadens zu verlangen.

3.5 Bei Abholung durch den Kunde/Käufer oder durch den vom Kunde/Käufer beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine eingehalten werden.

Bei Nichteinhaltung des Abholtermins trägt der Kunde/Käufer sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von Frachtmitteln entstandenen Kosten.

Werden die bei Aufträgen  über mehrere Teillieferungen vereinbarte Lieferfristen und –termine vom Kunde/Käufer nicht eingehalten, sind wir berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Letzteres besonders bei Sonderanfertigungen für die es keinen anderen Kunde/Käufer gibt.

4). Preise; Zahlungsbedingungen

4.1Usere Preise verstehen sich ohne Steuern, soweit gesetzlich zulässig, ab Lager/Werk ohne Abzüge und ohne kosten für Verpackung und Versand, es sei denn es wurden abweichende Vereinbarungen mit dem Kunde/Käufer getroffen.

4.2 Alle unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

4.3 Der Kunde/Käufer hat alle Arten von Transportkosten, Steuern, Abgaben, gebühren und Zölle zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder sie gegen entsprechendem Nachweis durch uns zurückerstattet bekommen, falls wir dafür leistungspflichtig geworden sind.

4.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen und/oder die Verrechnung von Forderungen infolge irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüchen/Forderungen ist nicht statthaft.

4.5 Werden die Zahlungstermine vom Kunden nicht eingehalten , so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 6% zu entrichten. Durch die Leistung von Verzugszins wird die Verpflichtung zur vertragsmäßigen Zahlung nicht aufgehoben.

4.6 Wird der Versand der Ware auf  Veranlassung des Kunden/Käufers verzögert, so wird auf seine Kosten und seinem Risiko die Ware von uns ein gelagert. Dies bewirkt keinen Aufschub der Zahlungsfrist

5). Zahlungsverzug

5.1 Gerät der Kunde/Käufer in Zahlungsverzug, so werden unsere sämtliche Forderungen fällig, gleichgültig welche Zahlungstermine vereinbart wurden.

5.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

5.3 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

6). Gefahrenübergang

 6.1 Die Gefahr geht bei Versendung der Kaufsache auf den Kunden/Käufer über, wenn die Kaufsache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder die Kaufsache zwecks Versendung unser Lager/Werk verlassen hat.

7). Sachmangel

 7.1 Unsere Vorschläge zur Verwendung der Kaufsache erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Haftung für die Tauglichkeit zu einem bestimmten Verwendungszweck, für die Ergebnisse oder Freiheit von Schutzrechten Dritter.

7.2 Mängelansprüche des Kunden/Käufers setzen voraus dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligationen ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.3 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen  Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle des Fehlschlags der Nacherfüllung kann der Kunde/Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der Kunde/Käufer ist verpflichtet, uns die nach seiner Einschätzung mit einem Mangel behaftete Kaufsache, unter konkreter Benennung der Mängel, ordnungsgemäß verpackt zurückzusenden.

7.4 Die Verjährungsfrist für Sachmängel entspricht den gesetzlichen Vorgaben und beginnt mit der Zeitpunkt der Auslieferung. Im Fall einer Nachbesserung verlängert sich diese Frist um die Dauer der Nachbesserung.

7.5 Unsere Haftung entfällt wenn ein Sachmangel oder Schaden dadurch entstanden ist dass:

-der Kunde/Käufer uns über den zu fertigenden Liefergegenstand falsche oder unvollständige Angaben namentlich hinsichtlich Verwendung, Belastung , der Maße und der technischen Anforderungen gemacht oder unvollständige Ausführungszeichnungen vorgelebt hat, es sei denn wir wurden mit der Ermittlung dieser Grundlagen beauftragt.

-die Kaufsache unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde, z.B. durch Überlastung.

-die Kaufsache zuvor in einem Betrieb, der für den Kunde/Käufer erkennbar für die Wartung bzw. Reparatur nicht geeignet war, unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Kunde/Käufer dies erkennen musste.

-in der Kaufsache Teile eingebaut wurden, deren Verwendung wir nicht der Produktbeschreibung nicht genehmigt haben oder die Kaufsache in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist.

-der Kunde/Käufer die Anweisungen über die Behandlung, Wartung und Pflege der Kaufsache nicht befolgt hat und ihm dieses nicht unzumutbar war.

7.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde/Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.7 Insbesondere haften wir nicht für Schäden die nicht an der Kaufsache entstanden sind.

7.8 Im Falle der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materilkosten zu tragen, sofern sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

7.9 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder Austausch von Produkten im Rahmen der Sachmängelhaftung eintreten.

8). Prüfung und Genehmigung der Liefersache

8.1 Der Kunde/Käufer ist verpflichtet die Liefersache bei Empfang auf seine Vertragsmäßigkeit zu prüfen. Beanstandungen betreffend Beschaffenheit oder Menge oder Art der Liefersache sind gültig , wenn sie uns innerhalb 8 (acht) Tagen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt werden.

8.2 Wird die Rüge unterlasse gilt die Kaufsache als genehmigt.

8.3 Retoursendungen nehmen wir nur nach vorherigen Vereinbarung in fabrikneuem Zustand und in Originalverpackung an.

9). Eigentumsvorbehalt

9.1 Die Kaufsache bleibt, bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen, unser Eigentum. Ist der Kunde/Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

9.2 Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung uns zustehenden Forderungen

9.3 Der Kunde/Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Kunde/Käufer ist nicht berechtigt die unter Vorbehalt stehenden Kaufsachen zu verpfänden, zur Sicherung zu übergeben oder sonstige unser Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde/Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde/Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen , solange der Kunde/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsmäßig nachkommt und keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Ist einer der letztgenannten Umständen eingetreten hat der Kunde/Käufer auf unser Verlangen alle Angaben  zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldner die Abtretung mitzuteilen.

9.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen zu einer neuen Sache verarbeitet oder untrennbar vermischt so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Vermischung. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt stehende Liefersache.

Der Kunde/Käufer verwaltet das so entstandene Eigentum/Miteigentum für uns.

9.5 Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden/Käufers  oder bei Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen sind wir berechtigt , nach unserer Wahl entweder vorstehenden Rechte geltend zu machen oder gemäß geltendem Recht vom  Vertrag zurückzutreten.

10).  Datenschutz

10.1 Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Kunde/Käufer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsausführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu verarbeiten und zu speichern.

10.2 Informationen die uns vom Kunde/Käufer, zum Vertragsabschluss oder Vertragsabwicklung, mitgeteilt werden unterliegen bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung der besonderen Geheimhaltung.

11). Gerichtsstand; Erfüllungsort

 11.1 Sofern es sich bei dem Kunde/Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, einer Juristischen Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Augsburg Gerichtsstand.

11.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, bleibt hievon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

11.4 Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt.